Gültig ab: May 14, 2024

Abschnitt I

Ziffer 1 - Zweck und Anwendungsbereich

1.1 Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend DSGVO) sichergestellt werden.

1.2 Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 DSGVO zu gewährleisten.

1.3 Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

1.4 Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.

1.5 Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß DSGVO unterliegt.

1.6 Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V DSGVO erfüllt werden.

Ziffer 2 - Unabänderbarkeit der Klauseln

2.1 Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.

2.2 Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Ziffer 3 - Auslegung

3.1 Werden in diesen Klauseln die in der DSGVO definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.

3.2 Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der DSGVO auszulegen.

3.3 Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der DSGVO vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.